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Last Edit: Donnerstag, 02.September 2010

Ausstellungen Auszug/Exibitions Extract

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April-September

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thonbeuse is the website of lars h. beuse und christine s. thon.

Christine S. Thon

born 1986 in porz/rhein

She studies Mediaart@academy of mediaart, cologne - she works as free artist

prof. julia scher and prof. johannes wohnseifer

 


Lars Beuse

born 1969 in dülmen/westf.

he works as free artist, writer

as part of thonbeuse.com - projectbased guest studies @ khm, prof. julia scher and prof. johannes wohnseifer.

 

 


 

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§ 22 KunstUrhG bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“


§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf


(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.


(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.



(c) christine s. thon, lars h. beuse Bild/Kunst: Urhebernummer: 182 29 53